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  • Die BaugenossenschaftÖffnen und Schliessen
    Portrait

    Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern gesunden und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität.

    Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Sie ist politisch und konfessionell neutral. Die BG Heimet ist Mitglied von Wohnbaugenossenschaften Schweiz, dem Verband für gemeinnützige Wohnbauträger.

  • LeitbildÖffnen und Schliessen
    Genossenschaftsidee

    Wir verstehen den Genossenschaftsgedanken im herkömmlichen Sinn als Selbsthilfe unserer Mitglieder im Schaffen und Erhalten von Wohnraum.

    Gemeinsamkeit

    Das Gemeinschaftsgefühl verbindet die Mitglieder untereinander. Information und Dialog soll das Vertrauen zwischen Vorstand und Mitgliedern stärken.

    Wir wollen das Gemeinschaftsgefühl fördern, in dem wir Rahmenbedingungen schaffen, welche
    gemeinschaftliche Aktivitäten fördern
    eine aktive Mitsprache der Mitglieder ermöglicht
    die Mitglieder an der Verantwortung mittragen lassen
    den Mitgliedern die Möglichkeit bietet sich in der Genossenschaft zu engagieren
  • GrundsätzeÖffnen und Schliessen
    Die Verwaltung setzt den Genossenschaftsgedanken im Rahmen ihrer Aufgaben um.
    Entscheide werden nach betrieblichen Grundsätzen gefällt
    Soziale Aspekte werden nach Möglichkeit bei Planungen in den Vordergrund gestellt
    Wir haben eine soziale Verpflichtung gegenüber unseren Mitgliedern
    Schonender Umgang mit der Umwelt bei Bau, Unterhalt und Betrieb der Liegenschaften
    Unsere Liegenschaften sollen auf dem Gebiet der Stadt Zürich liegen
    Der Status als gemeinnütziger Wohnbauträger soll unbedingt beibehalten werden
  • OrganisationÖffnen und Schliessen
    Vorstand

    Der Vorstand der Baugenossenschaft Heimet besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern und muss mehrheitlich aus Genossenschaftlern bestehen. Diese werden von der Generalversammlung jeweils für eine Amtsperiode von drei Jahren gewählt. Zudem kann die Stadt Zürich als weiteres Mitglied des Vorstandes eine städtische Vertretung.

    Mitgliederstruktur

    Die Mitglieder geben unserem Genossenschaftsgedanken Gestalt. Als Mitglieder wollen wir vor allem Familien gewinnen, welche die Genossenschaftsidee mittragen. Wir streben innerhalb der Liegenschaften eine Durchmischung von Berufsgruppen, Einkommensklassen, Familienformen etc an.

    Generalversammlung

    Die ordentliche Generalversammlung findet einmal im Jahr mit allen Mitgliedern der Baugenossenschaft Heimet statt. Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme.